Mieterstrom / GGV
Mieterstrom / GGV – welche Konzepte gibt es ?
Nachfolgend beschreiben wir die zwei wichtigsten Konzepte, wenn es darum geht Solarstrom in Mehrfamilienhäusern zu erzeugen und zu verbrauchen. Bei der Auswahl der beiden Konzepte steht die Einfachheit und schnelle Umsetzbarkeit im Vordergrund.
Mieterstrom klassisch
Beim klassischen „Mieterstrommodell“ verkaufen Vermieter*innen den selbst erzeugten Strom der eigenen PV-Anlage direkt an die Mieter*innen. Je nach Mieterstrommodell, schließen die Bewohner*innen für den zusätzlichen Strombedarf einen separaten Vertrag mit einem externen Energieversorger oder der Vermieter übernimmt die Rolle des Energieversorgers und liefert den Reststrombedarf.
Mieterstrom ist gerade für Vermieter interessant.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Die sogenannte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit, auf Mehrfamilienhäusern eine Photovoltaikanlage zu errichten und den selbst erzeugten Strom im Gebäude zu verbrauchen. Durch den hohen Eigenverbrauch aller Teilnehmenden amortisiert sich die Investition damit in Rekordzeit.
GEG ist gerade für Mehrfamilienhäuser mit vielen selbst wohnenden Eigentümern interessant.
Ihre Mieterstrom / GGV Lösung
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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das Konzept
Das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erlaubt es Wohnungseigentümergemeinschaften, mit wenigen bürokratischen Hürden gemeinsam eine Photovoltaikanlage auf dem oder am Gebäude zu errichten und den darüber erzeugten Strom an die einzelnen Parteien im Haus nach einem festgelegten Verteilerschlüssel zuzuweisen. Der Solarstrom wird hier also selbst verbraucht. Die erforderliche Reststrommenge kann jeder Eigentümer bzw. Bewohner über einen beliebigen Stromanbieter beziehen. Die Abrechnung erfolgt über intelligente Messysteme die viertelstündlich die Erzeugung und den Verbrauch aller Teilnehmenden misst. Am Abrechnungstag teilt der Messtellenbetreiber (meist der Netzbetreiber) dem Energieversorger den Anteil des Solarstromes mit, der dann wiederum von der Stromrechnung abgezogen wird.
Die Vorteile:
Mieterstrom
Das Konzept
Beim Mieterstromkonzept übernehmen die Eigentümer der Immobilie die Rolle des Energieversorgers und decken den gesamten Strombedarf der Bewohner. Der Eigentümer liefert also einerseits den Solarstrom und den Reststrom. Für den Energieversorger gibt es nur noch den Eigentümer als Vertragspartner, der wiederum den eingekauften Strom weiter liefert und berechnet. Für den Bewohner ist der Eigentümer der Energielieferant, die Abrechnung erfolgt über einen speziellen Vertrag zwischen dem Bewohner und dem Betreiber der Anlage(Eigentümer oder Contractor).
Lieferkettenmodell
Anstatt die Abwicklung des Mieterstroms selbst zu organisieren, kann der Anlagenbetreiber diese Aufgaben auch an einen Dritten übertragen. Der Dienstleister übernimmt die Rolle des Stromverkäufers und agiert als Mittelsmann zwischen dem Betreiber der Photovoltaikanlage und den Bewohnern, die den Strom beziehen. Der Anbieter kümmert sich um die gesamte Stromversorgung, einschließlich der Vertragsgestaltung mit den Beteiligten und der Einhaltung der teils komplexen Meldepflichten gegenüber Behörden und Netzbetreibern.